Die Corona Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern legt fest, dass ab 06.04.2021 die Inanspruchnahme von Fahrausbildung/ FE-Prüfungen nur für solche Personen zulässig ist, die über ein tagaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen. Tagesaktuell ist ein Test, wenn dieser vor maximal 24 Stunden vorgenommen wurde und noch geeignet ist, den Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion zu führen.
Schnelltest: PoC-Antigen-Test, durchgeführt von fachkundig geschultem Personal.
Testmöglichkeiten im Land Mecklenburg-Vorpommern: Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt.
Website vom Testzentrum Neubrandenburg
(Siehe Pressemitteilung MW M-V Nr. 66/21 zum Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests)
Selbsttest: PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung.
Hier sind alle zugelassenen Tests abrufbar.
Das negative Testergebnis ist durch eine Selbstauskunft nachzuweisen.
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